Streuen mit Verantwortung, für Mensch und Umwelt
Das Hamburgische Straßenreinigungsgesetz (HmbSAG) schreibt vor, dass auf öffentlich gewidmeten Gehwegen primär abstumpfende Mittel einzusetzen sind. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei extremer Glätte oder unter bestimmten Witterungsbedingungen. Wir halten diese Vorschriften ein und setzen standardmäßig auf Splitt und Sand.
Für Objekte in Wasserschutzgebieten, naturnahen Lagen oder auf Wunsch umweltbewusster Eigentümer bieten wir einen vollständig salzfreien Streudienst an. Das schont Boden, Grundwasser und Pflanzenbewuchs, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit.
Jeder Streuvorgang wird in unserem digitalen System mit Uhrzeit, GPS-Position und eingesetztem Streumittel dokumentiert. Diese Nachweise sind im Schadensfall gegenüber Versicherungen und Gerichten verwendbar.
Was wir streuen und wo
- Gehwege und Bürgersteige mit Splitt (Körnung 2–5 mm)
- Parkplätze und Zufahrten mit Sand oder Splitt
- Treppen und Rampen mit erhöhtem Rutschrisiko
- Eingangs- und Ausgangsbereiche von Gewerbeobjekten
- Fußgängerwege auf Betriebsgeländen
- Kombination mit Schneeräumung auf Wunsch
Streumittelnachweis für den Ernstfall
Kommt es trotz ordnungsgemäßem Streuen zu einem Sturz, kann der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden, es sei denn, er kann den erfüllten Streupflicht nachweisen. Unser digitaler Streumittelnachweis dokumentiert lückenlos: Wann wurde gestreut, mit welchem Mittel, auf welcher Fläche. Diese Protokolle stellen wir auf Anfrage als PDF zur Verfügung.
Kostenloses Angebot anfordernAuf einen Blick
Hamburger Vorschriften eingehalten
Wir streuen gemäß HmbSAG mit abstumpfenden Mitteln und setzen Salz nur dann ein, wo es gesetzlich zulässig und fachlich erforderlich ist.